Policendarlehen
Finanzprobleme überwinden durch ein Policendarlehen
Ein Policendarlehen ist eine gute Alternative zu einem Kredit, zum Verkauf, einer Beitragsfreistellung oder Kündigung der Police ist das Beleihen. Seine kapitalbildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann man dazu nutzen, ein sogenanntes Policendarlehen zu beantragen. Inzwischen ist bereits vielen Policenbesitzern bekannt, dass Sie die Möglichkeit haben Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, doch nur wenige wissen auch, dass sie Ihre Lebensversicherung auch beleihen können. Bei dieser Art Darlehen erhalten Sie als Vorauszahlung einen Kredit aus ihrem eigenen Versicherungsguthaben. Ein Lebensversicherungsdarlehen eignet sich besonders dann, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen und Ihren Versicherungsschutz behalten möchten.
Kostenlose Angebote erhalten Sie über diesen Policendarlehen Rechner
LV-Kredit.de* bietet ein günstiges Policendarlehen an. Überbrücken Sie einen kurzfristigen finanziellen Engpass oder lösen Sie teure Kredite oder ihren Dispokredit ab. Ein solches Darlehen erhalten Sie ohne Schufa-Auskunft und Bonitätsprüfung. Darlehen gibt aber auch bereits ab 1.000 Euro Rückkaufswert bzw. Darlehensvolumen.
Die Konditionen eines möglichen Darlehens können Sie mit dem Policendarlehen Rechner direkt online in Erfahrung bringen. Der Versicherungsnehmer beleiht dabei seine bereits erworbenen Ansprüche gegen den Versicherer. Daher trägt der Darlehensgeber kein Kreditausfallrisiko. Im Gegensatz zur Kündigung oder beim Verkauf hat das Darlehen einen großen Vorteil, die Altersvorsorge der Renten- oder Lebensversicherung bleibt erhalten. Die geliehene Summe beim Darlehen können Sie wieder einzahlen oder später mit der Versicherungsleistung verrechnen.
Wir können Ihnen hier LV-Kredit.de* empfehlen, die schon über 10 Jahre am Markt tätig sind und mit denen wir schon gute Erfahrungen gemacht haben. LV-Kredit kann Ihnen in der Regel günstigere Konditionen als Ihr Versicherer bieten. Mit einer kostenlosen Online-Anfrage können Sie schnell prüfen, ob das Beleihen Ihrer Lebensversicherungspolice infrage kommt.