Private Krankenversicherung Angestellte

Gut verdienende Angestellte sollten noch heute in die private Krankenversicherung wechseln und die Vorteile nutzen!

In den letzten Jahren ist die gesetzliche Krankenversicherung mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Stattdessen hat die private Krankenversicherung an Zuspruch gewonnen. Der Grund für die Entwicklung sind sicherlich zum einen die großen Leistungskürzungen, die in den letzten Jahren beschlossen wurden – zum anderen spielen jedoch mit Sicherheit auch die starren Versicherungsmodelle eine Rolle, denn jeder von uns will wenn möglich nur für diese Leistungen bezahlen, die er auch wirklich beansprucht, also einen individuellen Tarif.
Private Krankenversicherung AngestellteUnter bestimmten Voraussetzungen hat man als deutscher Bürger die Möglichkeit, von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Zum einen haben bestimmte Berufsgruppen dieses Privileg. Dazu gehören Beamte, Studenten, Ärzte, Freiberufler, Freiberufler und andere Branchen. Zum anderen ist es aber unter bestimmten Umständen auch Angestellten erlaubt in die private Krankenversicherung zu wechseln. Grundlage bildet eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese Einkommensgrenze muss vom Angestellten dauerhaft überschritten werden, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Wird diese Grenze im Jahr 2016 von aktuell 56.250 Euro jährlich und 4.575 Euro monatlich nicht erreicht bzw. überschritten, gibt es leider keine Möglichkeit, sich privat zu versichern. In diesem Fall werden die gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge auch weiterhin prozentuell vom Einkommen abgezogen sowie zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen.

Wer jedoch das Glück und vor allem die Voraussetzungen hat, um sich privat krankenversichern lassen zu können, der erhält einen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass man keinen privaten Krankenversicherungstarif mit Selbstbeteiligung wählt, da der Arbeitgeberzuschuss in diesem Fall verfallen würde.

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Die Merkmale der privaten Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich massiv von der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht nur dass die Berechnungsgrundlage nicht das Einkommen des Versicherten, sondern der Leistungsumfang ist, auch die Tarifberechnung an sich, die Leistungen und das Abrechnungswesen sind bei der PKV, der privaten Krankenversicherung von Grund auf anders.

Grundsätzlich wird bei der privaten Krankenversicherung zwischen Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung unterschieden. Bei der Vollversicherung handelt es sich um die Versicherung für alle Krankheitskosten, sowohl ambulant, als auch stationär. Eine private Krankenteilversicherung trifft beispielsweise auf Beamte zu, die nur einen Teil ihrer Krankheitskosten mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Die private Krankenzusatzversicherung kann als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von jedem abgeschlossen werden und versichert gegen bestimmte, vorher festgelegte Risiken. Besonders typisch sind beispielsweise Krankenhaustagegeld Versicherungen, Auslandskrankenversicherungen, Zahnzusatzversicherungen und Ähnliches.

Die Beiträge bei der PKV, der privaten Krankenversicherung werden nicht an das Einkommen des Versicherten anpasst, sondern sind von der Größe des Leistungsumfangs und anderen Faktoren abhängig. So werden beispielsweise Parameter wie das Geschlecht, das Versicherungseintrittsalter, die Berufsgruppe, der aktuelle Gesundheitszustand und die Krankengeschichte herangezogen. Viele private Krankenversicherer locken mit besonders attraktiven Konditionen. So werden beispielsweise häufig Monatsbeiträge rückgezahlt, wenn man ein oder mehrere Monate lang keine Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Unterschieden wird hier zwischen drei verschiedenen Systemen, dem Leistungsfreiheitsrabatt, der Pauschalleistung und der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung. Letztere wird freiwillig vom Versicherer ausbezahlt und hängt, wie der Name schon verrät, vom Geschäftserfolg des Versicherungsunternehmens ab. Bei der Pauschalleistung gibt es keinen direkten Bezug zum Erfolg des Versicherungsunternehmens und beim Leistungsfreiheitsrabatt funktioniert das System, ähnlich wie beim Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung, über einen Prozentsatz.

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